Allgemeine Geschäftsbedingungen
beat1060 Bewegungsstudio

Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Kund*innen des beat1060 Bewegungsstudio und des beat1060 Bewegungsstudios selbst. Ergänzungen und Abänderungen sind nur schriftlich wirksam.

Hausordnung
Die Hausordnung des Studios ist von allen Kund*innen einzuhalten. Anordnungen des Studiopersonals ist Folge zu leisten.

Schadenersatzansprüche
Das beat1060 Bewegungsstudio übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände, die in das Studio mitgebracht werden.

Die Teilnahme am Kurs- und Workshop-Angebot erfolgt auf eigene Gefahr. Das beat1060 Bewegungsstudio haftet nicht für Verletzungen oder Erkrankungen, die sich Teilnehmende während eines Kurses oder Workshops zuziehen. Schadenersatzansprüche gegen das Studio sind ausgeschlossen.

5er- oder 10er-Blöcke
Ein 5er- oder 10er-Block berechtigt die*n Kund*in zur Teilnahme an den vereinbarten Kurs-Einheiten oder Workshops innerhalb von 12 Monaten ab Ausstellungsdatum.

Blöcke können nicht verlängert oder an andere Personen übertragen werden. Ein Block kann aus einem triftigem Grund und durch Vorlage eines Nachweises stillgelegt werden (z.B. ärztliche Bestätigung, Studiensemester im Ausland).

Nimmt die*r Kund*in, sei es verletzungsbedingt oder aus anderen in ihrer*seiner Sphäre liegenden Gründen, nicht am Kursangebot teil, besteht keinerlei Rückforderungsanspruch.

Werden Kurseinheiten zu einem undefinierten Zeitpunkt während des regulären Betriebes oder am Ende des Semesters nicht fortgeführt, wird keine Rückerstattung des Preises gewährt. Der Block kann weiterhin für alle anderen Kurs-Einheiten oder Workshops eingelöst werden.

Wird ein Block nicht innerhalb von 12 Monaten verbraucht, verfällt dieser. Eine Barablöse ist nicht möglich.

Gutscheine
Ausgestellte Gutscheine sind übertragbar und gelten ein Jahr ab Ausstellungsdatum. Eine Barablöse ist nicht möglich.

Semester-Tickets
Nach Vertragsabschluss und Bezahlung des Semester-Tarifs besteht kein Rücktrittsrecht.

Eine aliquote Rückerstattung des Semester-Tarifs ist ausnahmslos nur in folgenden Fällen möglich:
1. Bei ernsthafter, unvorhergesehener Erkrankung, die eine Teilnahme am Semester-Kurs dauerhaft, also bis zum Ende (aber zumindest 2 Monate) unmöglich macht. Eine Arztbestätigung ist vorzulegen.
2. Bei Unfall oder Verletzung, deren Folgen sich laut ärztlichem Attest bis zum Ende des Semester-Kurses (aber zumindest 2 Monate) ziehen.

Versäumte Einheiten können nicht nachgefordert werden. Semester-Tickets können nicht an andere Personen übertragen werden.

Bei Krankheit oder Verhinderung eines Lehrenden wird eine Vertretung organisiert. Eine Rückerstattung des Semester-Tarifs ist aus diesem Grund nicht möglich.

Im Falle einer gesetzlich verordneten Betriebsschließung kann der bezahlte Semester-Tarif nicht rückerstattet werden. In diesem Fall wird wahlweise Online-Unterricht angeboten oder die versäumten Einheiten werden in Block-Einheiten umgewandelt. Die Entscheidung, ob die Einheiten online weitergeführt werden, obliegt den Lehrenden bzw. dem Studio.

Sonderbestimmung für Minderjährige
Die*r Erziehungsberechtigte schließt im Namen der*s Minderjährigen die Anmeldung ab und ist mit der Teilnahme der*s Minderjährigen am Kursangebot einverstanden. Die*r Erziehungsberechtigte erklärt ihr*sein Einverständnis, dass das beat1060 Bewegungsstudio keinerlei Aufsicht über die*n Minderjährige*n ausübt. Dies gilt insbesondere für das Verhalten unmittelbar vor Beginn und nach Ende der Kurseinheit oder außerhalb des Bewegungsstudios.

Die*r Erziehungsberechtigte übernimmt die Haftung für Verbindlichkeiten der*s Minderjährigen und hat das beat1060 Bewegungsstudio hinsichtlich sämtlicher Schadenersatzansprüche schad- und klaglos zu halten, die von*vom der Minderjährigen geltend gemacht werden.

Erfüllungsort
Auf alle Vereinbarungen und Verträge ist österreichisches Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.